Nach dem Rathaus und dem Bildungszentrum befindet sich die Stadt Moers nun in ihrer 2. europaweiten Ausschreibung: dem Verfahren zum Bau eines Einkaufszentrum am Kö. Und die 3. Ausschreibung in dieser Größenordnung steht bereits in den Startlöchern, nämlich das Sport- und Schwimmzentrum in Rheinkamp.
Kommen wir aber zurück zum Kö: Hier soll keine Mega-Shoppingmall im amerikanischen Stil entstehen. Das ist allein schon durch die Begrenzung der Verkaufsfläche (15.000 Quadratmeter, davon die Hälfte für Bekleidung und Schuhe) sichergestellt. Fakt ist, dass für diesen Bereich einfach eine Entwicklung zwingend nötig ist. Der Schandfleck mit dem alten Postgebäude muss weg!!
Über die europaweite Ausschreibung kann man diskutieren, man kann Polemik anwenden oder auch Wünsche mit dem Projekt verknüpfen. Eines ist jedoch sonnenklar: Mit der sogenannten Ahlhorn-Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde ein klares Signal für die Verwirklichung von größeren Projekten gegeben. Will man heute als öffentlicher Auftraggeber Risiken vermeiden, muss man den Weg der europaweiten Ausschreibung gehen. Es ist nicht für alle Vorhaben das „Allheilmittel“, aber rechtlich gesehen der sicherste Weg. Als Kommune können wir uns keine „Wackelnummern“ erlauben, die später keinen rechtlichen Bestand haben oder angefochten werden können.
Bei der Ausschreibung laufen die Regularien folgendermaßen: Im Kern setzt der Auftraggeber bestimmte Eckpunkte fest, die eine Firma erfüllen muss. Diese Kriterien sind Bestandteil der eigentlichen Ausschreibung. Bis jetzt wurde beispielsweise neben der Quadratmeterzahl vorgegeben, dass
- eine Anbindung an die Grafschafter Passage ebenerdig erfolgen soll,
- der Haupteingang zum Königlichen Hof ausgerichtet werden muss und
- die notwendigen Stellplätze öffentlich sein müssen.
Wichtig ist, dass vorher alle (!) Wünsche und Vorstellungen feststehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dies den Verantwortlichen klar ist. Auf jeden Fall beschreiten wir hiermit den Weg des geringsten Risikos.